EU-VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VERORDNUNG)

Unternehmenserklärung von Varian gemäß EU REACH

Diese Erklärung beschreibt die für Produkte von Varian geltenden Verpflichtungen und die Anforderungen an Erzeugnisse gemäß Artikel 33 der EU-VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (EU REACH). Die EU-REACH-Verordnung verpflichtet uns zu Folgendem:

  • Empfänger zu informieren, wenn ein auf dem europäischen Markt in Verkehr gebrachter Artikel einen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) in einer Menge von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthält. SVHCs werden auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) identifiziert.
  • Die ECHA zu benachrichtigen, wenn ein Erzeugnis einen SVHC in einer Menge von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthält und die Gesamtmenge des SVHC in allen in Europa hergestellten oder eingeführten Erzeugnissen eine Tonne pro Jahr übersteigt.

Varian hat die Lieferantenzertifikate und die Erklärungen zur Materialzusammensetzung sowie die Varian Spezifikationen geprüft und ist nach bestem Wissen und Gewissen zu dem Schluss gekommen, dass in Varian Produkten zum angegebenen Datum SVHCs gemäß EU REACH identifiziert wurden, wie im nachstehenden Anhang aufgeführt.